Förderangebote für Kommunen und Unternehmen
Förderungen für Gründungen und Investitionen
Damit aus Visionen und Ideen echte Perspektiven werden und ein Unternehmen gegründet werden kann, stellt sich schnell die Frage, wie sie tragfähig in den Markt eintreten können. Die Finanzierung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Förderprogramme helfen Gründer*innen, finanzielle Hürden zu überwinden, Risiken zu minimieren und schneller erfolgreich zu werden. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, wie diese Instrumente ausgestaltet werden – Stipendium, Kredite, Zuschüsse etc.
Wichtige Förderungen haben wir zusammengetragen. Zudem gibt es weitere spezifische Förderungen und wir haben ein Netzwerk an Akteuren, die die Gründung begleiten. Eine Kontaktaufnahme mit uns lohnt sich.
- Unterstützt den Start in die Selbstständigkeit mit einem zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden Neugründungen, Übernahmen, Festigungen von Unternehmen in SH binnen fünf Jahren nach Gründung
- 3.000 bis 25.000 Euro mit einem Zinssatz von 5,5 % p.a. (Stand Juli 24)
- 7 Jahre Laufzeit mit 12 Monaten tilgungsfreie Zeit
- Schnelle Kreditentscheidung
- WFA als Partner für den Mikrokredit-Check
- Kredit von bis zu 125.000 Euro, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben: Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
- Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
- Zinssatz 4,16 % p.a. (Stand Juli 24)
- Leichter Kreditzugang: KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos
- Kein Eigenkapital erforderlich
- Finanzielle Unterstützung, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern
- Die Unterstützung ist in zwei Phasen unterteilt –
Phase 1: 6 Monate Zuschuss in Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds plus 300 Euro.
Phase 2: 9 Monate Zuschuss von 300 Euro pro Monat. - Voraussetzungen ist, dass Arbeitslosengeld bezogen wird und zu Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld
Gründungszuschuss beantragen | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
- Existenzgründungen sowie kleine und junge Unternehmen
- Besonderer Fokus: Personen, die aus der Arbeitslosigkeit gründen, Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund
- Läuft als stille Beteiligung
Mikromezzaninfonds Deutschland – MBG Schleswig Holstein (mbg-sh.de)
Förderungen für Digitalisierung
Um die eigene Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, ist die Digitalisierung der Geschäftsprozesse im Unternehmen essenziell. Um die Unternehmen auf dem Weg in die digitale Zukunft zu unterstützen, wurden Förderprogramme entwickelt, damit individuell und wirksam angesetzt werden kann.
- Für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und das Handwerk
- Gefördert werden Beratungsdienstleistungen der Hauptmodule zur Digitalisierung (Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und digitale Markterschließung)
- Fördersatz 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro
Innovation – Beratung – Förderung – Startseite (innovation-beratung-foerderung.de)
- Für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Gefördert werden niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in den aufeinander aufbauenden Modulen Beratung und Umsetzung
- Beratungen, die der IT-Sicherheit, digitale Geschäftsmodelle oder die Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Verfahren dienen und Hardware, Software, Dienstleistungen im Zusammenhang dessen sowie Qualifizierungsmaßnahmen eigener Mitarbeiter sind förderfähig
- Fördersatz 40 Prozent
Förderprogramme des Landes Schleswig-Holstein für Kommunen
Das Land Schleswig-Holstein begünstigt die Durchführung von Investitionen, indem Zuschüsse die Wahrscheinlichkeit der Realisierung von Projekten erhöhen. Angesicht der schwierigen Finanzlage in zahlreichen Kommunen ist die Antragsstellung für Zuschüsse bei der Finanzierung von Investitionen zu empfehlen.
Investitionen in bauliche Maßnahmen bezogen auf Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Sanierungs- sowie Ausstattungsinvestitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden durch folgende Zuwendungen bezuschusst:
- Neubaumaßnahmen mit bis zu 22.000 Euro je neu geschaffenen Platz
- Umbau- und Ausbaubaumaßnahmen mit bis zu 15.000 Euro je neu geschaffenen Platz
- sowie damit verbundene Umbaumaßnahmen an Familienzentren mit bis zu 10.000 Euro je Familienzentrum
- Ausstattungsinvestitionen für neu geschaffene Tagespflegeplätze mit bis zu 1.500 Euro je Tagespflegeperson
- Investitionen zur energetischen Sanierung oder Optimierung von Einrichtungen der mindestens zehn Jahre alten Schulinfrastruktur wie z. B. Sporthallen in finanzschwachen Kommunen
- Investitionen in die frühkindliche Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen
- Energieeinsparung erhöhen und erneuerbare Energien nutzen
- Zuschuss von maximal 90 Prozent
- Für finanzschwache Kommunen als Träger öffentlicher allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie der Förderzentren
https://www.ib-sh.de/produkt/kommunalinvestitionsfoerderungsgesetz/
- Gefördert werden: Sanierung bestehender Sportanlagen, Vereinsheime, Neubau, Umbau und Erweiterung von Sportanlagen und Vereinsheimen, Maßnahmen für einen barrierefreien Umbau von Sportanlagen, Anschaffung von langlebigen Sportgeräten
- 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Sanierung bestehender Sportanlagen, Höchstförderbetrag für Investitionen in Sportstätten insgesamt 90.000 Euro
- Zuschuss beim Kauf von Sportgeräten 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, bis zur Höhe von 15.000,00 Euro pro Maßnahme
- Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine und –verbände als mindestens zweijähriges Mitglied des Landessportverbandes Schleswig-Holstein
- Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Unterstützung und Weiterentwicklung des landesweiten Sportangebots
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung bis zu maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 25.000 EUR pro Maßnahme
- Die Mindestfördersumme beträgt 5.000 EUR pro Maßnahme
- Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise, schleswig-holsteinische gemeinnützige Verbände, Spitzensportverbände, Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein sowie deutsche Sportvereine in Nordschleswig
- Zuschuss für Investitionen in kommunale Häfen im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung z. B. für Bau- und Baunebenkosten
- Übernahme von maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten bei Kosten des Vorhabens bis zu 20 Millionen EUR
- Übernahme von 80 Prozent der förderfähigen Kosten bei Kosten des Vorhabens über 20 Millionen EUR und bis zu 50 Millionen EUR
- Übernahme von 60 Prozent der förderfähigen Kosten bei Kosten des Vorhabens über 50 Millionen EUR
- Eigenbeteiligung des Antragstellers mindestens 10 Prozent
- Für Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 150.000 EUR
- Antragsberechtigt sind Träger von Projekten in Schleswig-Holstein wie z. B. Gemeinden und Gemeindeverbände
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 – Kommunale Hafenbaumaßnahmen (ib-sh.de)
- Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur für Neu-, Um- und Ausbau sowie Planungsleistungen Dritter
- Zuschuss bis 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Vollständige Übernahme der Beschaffungskosten bei folgenden Vorhaben:
- Fahrradbügel bis zu 150 Euro pro Bügel bis zu einer Anzahl von 10.000
- Servicestationen bis zu 2.000 Euro pro Servicestation bis zu einer Anzahl von 100
- Die Kosten des Einbaus sowie der dafür benötigte Grunderwerb auch gefördert werden
- Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise sowie Kreisfreie Städte
- Förderung für investive und nicht-investive Vorhaben zur Umsetzung der Radstrategie 2030 in allen Handlungsfeldern sowie Radschnellverbindungen und Planungsleistungen Dritter
- Zuschuss bis 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Antragsberechtige Projektträger in Schleswig-Holstein: Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und im Bereich Radverkehr tätig sind
- Zuschuss bei investiven Maßnahmen zwischen 50 und 90 Prozent
- Zuschuss von 50 Prozent bei Ausgaben im vorbereitenden Katastrophenschutz für die Ausbildung der Helfer und Übungen
- Zuschuss von 50 Prozent für die Ausbildung der Führungskräfte
- Zuschuss von 50 Prozent für die Unterhaltung der Katastrophenschutzfahrzeuge (Wartung, Betrieb und Instandsetzung)
- Zuschuss für landesweit einheitlichen Ausstattung der Einheiten im Einzelfall bis zu 100 Prozent der anfallenden Gesamtausgaben
- Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte und Landesverbände der Hilfeleistungsorganisationen
- Zuschuss für die Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände in zentralen Orten und Stadtrandkernen, den Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten von 60 Prozent der förderfähigen Kosten
- Für Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 200.000 Euro
- Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der Projekte bzw. Eigentümer der Grundstücke
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 – Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen (ib-sh.de)
- Kommunale Infrastrukturinvestitionen der Gemeinden, Kreise, Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände
- Geförderte Maßnahmen müssen mindestens 80.000 Euro betragen
- Darlehen bis zu einer Höhe von 75 Prozent der Gesamtkosten oder für den kommunalen Eigenanteil an Städtebauförderungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 70 Prozent
- Zinssatz 2,25 Prozent für das Bewilligungsjahr 2024
schleswig-holstein.de – Förderung – Kommunaler Investitionsfonds (KIF)
Förderprogramme des Kreises Plön für Kommunen
Der Kreis Plön hat eigene Förderprogramme entwickelt, die speziell an die Kommunen im Kreis gerichtet sind. Ziel ist es, regionale Projekte, Entwicklungen und Investitionen aktiv zu unterstützen.
- Für investive Maßnahmen und Sanierungen von Sport- und Tennisplätzen, Schießanlagen, Umkleide- und Sanitärräumen, Turn- und Sporthallen, Sportjugendheimen, Trainingsbeleuchtungen, Boots- und Segelsportanlagen, Schwimmhallen und Freibäder
- Für investive Maßnahmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Sporteinrichtungen, bis zu 15 Prozent bei Kunstrasen-Sportplätzen, Schwimmhallen und Freibädern
- Für Sanierungen bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Sporteinrichtungen
- Antragsberechtigt sind öffentlichen Träger, Sportvereine und vergleichbare Vereine
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