BEANTRAGUNG CORONA-SOFORTHILFEPROGRAMM AB SOFORT ONLINE
Die Beantragung von Zuschüssen aus dem Corona-Sofortprogramm erfolgt ab sofort online über www.ib-sh.de/antragsupload. Eine Antragstellung per Mail ist nicht mehr möglich. Bereits eingereichte Anträge werden durch diese Änderung nicht berührt und bleiben gültig. Anträge können bis zum 31. Mai eingereicht werden. Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn sie vor dem 1.4.2020 am Markt waren.
Informationen zum Programm, FAQ, eine Anleitung für das neue Verfahren und das neue Antragsformular finden Sie im Downloadbereich unten auf der Seite: https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/.
Wie bereits kommuniziert, sind folgende Zuschüsse vorgesehen:
- bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten
Für weitere Informationen nutzen Sie gern unser Beratungsangebot:
Fachbereich | Ansprechpartner*in | Telefon | |
Kredite Steuerstundung Start-ups | Knut Voigt Gechäftsführer | 04307/900-600 | voigt@wfa.de |
Kredite Zuschüsse Fördermittel | Volker Ratje | 04307/900-601 | ratje@wfa.de |
Digitalisierung Webinare Home-Office | Christian Kliesow | 04307/900-602 | kliesow@wfa.de |
Tourismus Nachhaltigkeit Kommunikation & Marketing | Katrin Große | 04307/900-603 | grosse@wfa.de |
Fachkräfte Kurzarbeit Zuschüsse | Fiete Mikschl | 0172/1463102 | mikschl@wfa.de |