BEANTRAGUNG CORONA-SOFORTHILFEPROGRAMM AB SOFORT ONLINE

2. April 2020 | Aktuelles

BEANTRAGUNG CORONA-SOFORTHILFEPROGRAMM AB SOFORT ONLINE

Die Beantragung von Zuschüssen aus dem Corona-Sofortprogramm erfolgt ab sofort online über www.ib-sh.de/antragsupload. Eine Antragstellung per Mail ist nicht mehr möglich. Bereits eingereichte Anträge werden durch diese Änderung nicht berührt und bleiben gültig. Anträge können bis zum 31. Mai eingereicht werden. Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn sie vor dem 1.4.2020 am Markt waren.

Informationen zum Programm, FAQ, eine Anleitung für das neue Verfahren und das neue Antragsformular finden Sie im Downloadbereich unten auf der Seite: https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/.

Wie bereits kommuniziert, sind folgende Zuschüsse vorgesehen:

  • bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten

Für weitere Informationen nutzen Sie gern unser Beratungsangebot:

Fachbereich Ansprechpartner*in Telefon E-Mail
Kredite                         Steuerstundung                     Start-ups Knut Voigt Gechäftsführer 04307/900-600 voigt@wfa.de
Kredite                           Zuschüsse                      Fördermittel Volker Ratje 04307/900-601 ratje@wfa.de
 
Digitalisierung                                 Webinare                                     Home-Office Christian Kliesow 04307/900-602 kliesow@wfa.de
Tourismus                 Nachhaltigkeit        Kommunikation & Marketing Katrin Große 04307/900-603 grosse@wfa.de
Fachkräfte                          Kurzarbeit                         Zuschüsse Fiete Mikschl 0172/1463102 mikschl@wfa.de