Kurzfristiger Branchenwechsel bei Kurzarbeit – zeitlich begrenzte Arbeitnehmerüberlassung

2. April 2020 | Aktuelles

Liebe Touristiker*innen,

im Zuge der Corona-Pandemie müssen viele Betriebe in Schleswig-Holstein ihren Betrieb einstellen oder zumindest einschränken. Viele beantragen zur Zeit Kurzarbeitergeld, um diese schwierige Zeit überbrücken zu können – und es ist damit zu rechnen, dass in Kürze auch Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren werden. Stark betroffen ist vor allem die Tourismus-Branche und die Gastronomie.

Auf der anderen Seite steigt der Personalbedarf in landwirtschaftlichen Betrieben auch andere Unternehmen, z.B. in der Produktion von Sanitätsgütern, dem Lebensmittelhandel, dem Gesundheitswesen und der Logistik, die dringend auf personelle Hilfe angewiesen sind.

Aufgrund der aktuellen Situation kann unbürokratisch auf eine zeitlich begrenzte Arbeitnehmerüberlassung zurückgegriffen werden, ohne dass eine Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen muss.

Detaillierte Informationen sowie das Anmeldeformular für einen kurzfristigen Branchenwechsel finden Sie unter dem nachfolgenden Link

https://kofw-sh.de/branchenwechsel

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