Neue Ladesäulen-Förderung vom Land Schleswig Holstein- Auch Unternehmen sind antragsberechtigt

14. August 2020 | Aktuelles

Das Land SH bietet eine neue Förderoption auch für Unternehmen für die Errichtung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge an

 

Zum 31.07.2020 startete das Land ein neues Förderprogramm, um Unternehmen und Kommunen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Mit der neuen Förderrichtlinie soll der Ausbau von Ladeinfrastruktur in Schleswig-Holstein gefördert werden, um ein bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu initiieren. Insbesondere werden Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, z.B. für Dienstfahrzeuge oder Gäste, unterstützt.

Welche Projekte können gefördert werden?

Die Errichtung von

  • öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten sowie das Lastmanagement für mindestens drei Ladepunkte an einem Standort (bis zu 50% Förderung und bis zu 7.500 € Fördersumme pro Ladesäule)
  • nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten sowie das Lastmanagement für mindestens drei Ladepunkte an einem Standort (bis zu 750 € Fördersumme pro Ladesäule)
  • für den Betrieb elektrisch betriebener bzw. aufladbarer Busse im ÖPNV erforderlicher Ladeinfrastruktur
  • einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandortes und der Montage der Ladestation.
Sie haben Interesse? Sprechen Sie mich an:
Volker Ratje
Fördermittelberatung
Tel.: 04307 900-113
ratje@wfa.de