“Überbrückungshilfe” – Die 2. Phase für September bis Dezember

14. September 2020 | Aktuelles

“Überbrückungshilfe” – Die 2. Phase für September bis Dezember

 

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe wird die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfassen. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober 2020 gestellt werden.

Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. Im Gegensatz zu den vorherigen Soforthilfen können die Überbrückungshilfen nur über Steuerberater*innen, Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer*innen bzw. Rechtsanwält*innen beantragt werden.

Mit einer Email an die Steuerberaterkammer (info@stbk-sh.de) können Sie eine Liste mit Steuerberater*innen anfordern, die noch Mandanten aufnehmen.

Auch während der zweiten Phase der Überbrückungshilfe werden diese Informationskanäle bereitstehen:

  • Hotline für potenzielle Antragstellende: 0431-550 733 412,
  • Mailanfragen von potenziellen Antragstellenden an ueberbrueckungshilfe@wimi.landsh.de
  • Hotline für Steuerberater/innen, Wirtschafts- und Buchprüfer/innen und Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen für allgemeine Fragen zu den Förderbedingungen und technische Fragen: 069-273 169 555

Nachfolgend noch ein paar Zahlen zur Überbrückungshilfe:

Bis zum 07.09.2020 wurden in Schleswig-Holstein 1500 Anträge mit einem Volumen i.H.v. knapp 22 Mio. € gestellt, wovon bereits mehr als 16 Mio. € bewilligt und ausgezahlt wurden.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Antragstellung bis zur Auszahlung bei Anträge, bei denen keine Rückfragen gestellt werden müssen oder die nicht auf Grund einer Stichprobe oder einer automatischen Betrugserkennung genauer geprüft werden müssen, liegt bei einem Tag. Schleswig-Holstein liegt damit im prozentualen Vergleich aller Bundesländer auf dem 2. Platz. Die durchschnittliche Höhe der beantragten Förderung liegt bei ca. 14.600 € pro Antrag.