Überbrückungshilfen können ab sofort über Steuerberater gestellt werden

10. Juli 2020 | Aktuelles

Die Überbrückungshilfen des Bundes können ab sofort beantragt werden. Anders als bei den Soforthilfen erfolgt die Antragsstellung diesmal nur über Steuerberater*innen bzw. Wirtschafts- und Buchprüfer*innen. Der Antrag kann nur für die Monate Juni, Juli und August 2020 gestellt werden. Anträge müssen bis spätestens zum 31. August 2020 gestellt werden. Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten möchten, sollten sich deshalb umgehend mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen, sie sind die erste Stelle für persönliche Beratungen. Zudem hilft eine Hotline potentiellen Antragsstellern unter der Nummer 0431-550733412. Sollten Sie keinen Steuerberater haben, können Sie bei der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein unter info@stbk-sh.de eine Liste über Steuerberater erfragen, die neue Mandanten annehmen.

Die Überbrückungshilfen richten sich an kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind. Vorausetzung für den Bezug der Überbrückungshilfen ist, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen. Der Antragsteller darf sich zudem am 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befunden haben. Dies soll gewährleisten, dass Unternehmen gefördert werden, deren finanzielle Schwierigkeiten auf Corona zurückzuführen sind.

In welcher Höhe Überbrückungshilfen beantragt werden können, richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und der Höhe des Umsatzrückgangs. Eine unverbindliche Einschätzung, ob ein Unternehmen antragsberechtigt ist und welche Höhe die Überbrückungshilfen haben können, lässt sich durch den Selbstcheck-Rechner der IHK Schleswig-Hostein ermitteln.
Weitere Informationen gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de von Seiten der Bundesregierung. Die Regierung des Landes Schleswig-Holstein stellt ebenfalls Informationen zur Verfügung.