07.06.2017 17:00
Einladung zu einer Veranstaltung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Wirtschaft im Gespräch“
Seit dem 1. Januar 2017 gelten neue Pflichten für die Benutzung von elektronischen Registrierkassen. So dürfen ab diesem Datum nur noch solche elektronischen Registrierkassen eingesetzt werden, die Einzelumsätze aufzeichnen und mindestens zehn Jahre unveränderbar abspeichern können. Diese Regelungen gehen auf ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. November 2010 zurück; die darin genannte Übergangsfrist zur Nachrüstung elektronischer Kassen lief Ende 2016 ab. Daneben ist die Verwendung sogenannter „offener Ladenkassen“ weiterhin möglich.
Sie benötigen Informationen zu den erforderlichen Anpassungen Ihrer Kassensysteme? Sie möchten wissen, was der Gesetzgeber noch in Planung hat? Ihnen ist dieses Thema noch ganz neu? Dann kommen Sie zu uns!
Wir laden Sie herzlich ein und haben folgende Themen vorgesehen:
- Neue Anforderungen an Kassensysteme ab 2017, Hauke Rühmann, Dipl.-Fw (FH)
- Kassensystemlösungen in der Praxis, Dennis Dujan, BillSys GmbH
Herr Hauke Rühmann verfügt über jahrelange Erfahrung in der Finanzverwaltung und wird die rechtlichen Bestimmungen erläutern. Herr Dennis Dujan stellt Ihnen anhand von Praxisbeispielen geeignete Lösungen vor. Nach den Vorträgen bleibt genügend Zeit für individuelle Fragen und einen weiteren Austausch.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich per E-Mail oder Fax an. Wir freuen uns auf Sie.
Faxantwort: 04307 900-119 oder E-Mail: anders -at- wfa -dot- de
Veranstaltungsort
Gewerbe- und Technik-Zentrum Raisdorf
Lise-Meitner-Straße 1–7, 24223 Schwentinental