Virtuelle Roadshow zum Thema “Steuerliche Forschungsförderung” macht “Stopp” in Schleswig-Holstein

2. Dezember 2020 | Aktuelles

Virtuelle Roadshow zum Thema “Steuerliche Forschungsförderung” macht “Stopp” in Schleswig-Holstein

 

Zum 1. Januar 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut: Zuerst beantragen die Unternehmen bei der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Vorhaben um ein begünstigungsfähiges Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt. Seit dem 16. September können Unternehmen Anträge auf Bescheinigung für FuE-Vorhaben bei der BSFZ stellen. Mit der Bescheinigung wird beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt.

In den kommenden Wochen veranstaltet die BSFZ gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen eine virtuelle Roadshow. Ziel ist es, Unternehmen alles Wichtige rund um die Steuerliche Forschungsförderung zu präsentieren und Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu beantworten.

Das BSFZ lädt Sie herzlich dazu ein, an der virtuellen Roadshow am 16. Dezember 2020 von 16:00 bis 17:30 für das Bundesland Schleswig-Holstein teilzunehmen.

Unter https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/veranstaltungen können Sie sich für die virtuelle Roadshow registrieren.

Zu folgenden Themen werden Informationen vermittelt:

  • Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren
  • Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten
  • Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt

 

Weitere Infos finden Sie auf den Webseiten der BSFZ (https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/) und des Bundesministeriums der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Forschungszulage/2020-04-08-forschungszulage-introartikel.html).

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Fiete Mikschl
Tel.: 0172 1463 102
Mail: mikschl@wfa.de