Weiterbildungsbonus Pro: Förderung beruflicher Weiterbildungen jetzt noch attraktiver!

12. Juli 2021 | Aktuelles

Ohne die Kompetenzen der Beschäftigten ist eine Erholung und Weiterentwicklung der Wirtschaft nicht möglich. Deshalb steigert das Land Schleswig-Holstein die Förderquote des bewährten Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein von 50 auf 90 Prozent!

Mit Hilfe des Weiterbildungsbonus Pro können die Seminarkosten für eine Weiterbildung für Erwerbstätige bezuschusst werden. Das bietet den Anreiz und die Chance, die eigene Qualifikation zu verbessern und die berufliche Zukunft bestmöglich abzusichern. Ganz gleich, ob Sie Beschäftigte, Azubi, freiberuflich tätig sind oder zum Beispiel ein Kleinstgewerbe betreiben.

Nur gut aus- und weitergebildete Beschäftigte helfen Unternehmen, erfolgreich zu sein. Die Reduzierung des Arbeitgeberanteils an den Kosten von 50 auf 10 Prozent stellt deshalb angesichts der weiterhin spürbaren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Arbeitsmarkt und Wirtschaft eine passgenaue Unterstützung dar.

Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme. Die verbleibenden zehn Prozent der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder der/dem Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 160 Euro bzw. unter 16 Stunden sind nicht zuwendungsfähig.

Weitere Informationen: Landesprogramm Arbeit Aktion E2 – Weiterbildungsbonus Pro | IB.SH (ib-sh.de)

Ansprechpartner:

Fiete Mikschl

Mail: mikschl@wfa.de

Tel.: 0172 1463 102