ZUSCHÜSSE FÜR UNTERNEHMEN BIS 50 BESCHÄFTIGTE KÖNNEN BEANTRAGT WERDEN

14. April 2020 | Aktuelles

Ab sofort können auch Betriebe mit mehr als 10 und bis 50 Beschäftigten, die durch die Corona-Pandemie in eine akute existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, einen Zuschuss in einer Höhe von bis zu 30.000 Euro beantragen. Das Landesprogramm Corona-Soforthilfe (mehr als 10 bis 50 Beschäftigte) schließt aus Landesmitteln damit eine Förderlücke. Alle Informationen zum neuen Förderprogramm (Förderrichtlinie, Antragsformular und Antragsverfahren sowie FAQs) können auf der Seite der Investitionsbank Schleswig-Holstein abgerufen werden.